• Rehasport

Fit bleiben leicht gemacht

Das vorrangige Ziel des Rehabilitationssports ist es, den Menschen in seiner eigenen Verantwortlichkeit für seine Gesundheit zu stärken. Eigenverantwortliches und selbstständiges Bewegungstraining dient der Motivation auch in Zukunft an Gruppentraining und Sport teilzunehmen.

Auch Rücken- oder Gelenkschmerzen sind eine Behinderung.

Die Leistung ist somit keine Ermessensentscheidung der Krankenkasse oder des Kostenträgers, sondern eine Leistung, die dem Versicherten zusteht.

Rehabilitationssport wird in Kursen von mindestens 45 Minuten pro Einheit durchgeführt. Der Arzt trägt in den Antrag auf Rehasport in der Regel 50 Einheiten ein. Als Rehabilitationsleistung unterliegt die Verordnung keinerlei Budgetierung. Der Antrag wird dann der Krankenkasse vorgelegt und im Regelalfall auch genehmigt.

Wenn Sie körperliche Beschwerden oder Einschränkungen haben kann Ihnen Ihr Arzt das sogenannte Formular 56 ausstellen, einen Antrag auf Rehabilitationssport. Ein solches Rehasport-Rezept umfasst in der Regel 50 Einheiten für die Teilnahme an Rehasportkursen, wie z.B. ein Wassergymnastik Kurs. Die Ausstellung dieses Rezeptes hängt von Ihren Beschwerden und der Meinung Ihres Arztes ab. Ist das Rezept erteilt und von Ihrer Krankenkasse genehmigt worden, haben Sie die Möglichkeit in Ihrer Nähe an einem Rehabilitationskurs teilzunehmen und sich somit einen Einstieg in ein Leben mit mehr Gesundheit und Bewegung zu schaffen.

Behinderte oder von Behinderung bedrohte Personen haben nach § 44 SGB IX das Recht auf ärztlich verordneten Rehabilitationssport!

Aqua Prävention bietet Rehasport auschließlich als Wassergymnastikkurse an.

Für Fragen zu diesem Angebot stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.